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Esta Loca Entertainment
In der Ohlscheid 5
57368 Lennestadt

Telefon: 02721 840179
E-Mail: info (at) esta-loca.de

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Angaben gemäß § 5 TMG

Christian Burghaus
In der Ohlscheid 5
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Christian Burghaus

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 338/5023/2235

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Urheberrecht

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Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. Zu diesen AGB

1.1 Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten zwischen Esta Loca Entertainment – Christian Burghaus nachfolgend ,,Esta Loca Entertainment’’ genannt und den Nutzern unserer Leistung/en, nachfolgend ,,Kunden’’ genannt.

1.2. Weitere AGB / speziellere Regelungen
Die AGB gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen, soweit keine spezielleren Regelungen eingreifen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Esta Loca Entertainment und die zusätzlichen Vereinbarungen für spezielle Dienstleistungen gelten in Übereinstimmungen uneingeschränkt weiter, bei widersprüchlichen Regelungen in andere AGBs gehen die spezielleren Vereinbarungen vor.

1.3. AGB von Kunden
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben nur Geltung, wenn diese als zusätzliche Vereinbarung für spezielle Dienstleistungen vereinbart wurden.

1.4. Kooperationspartner
Wir weisen zudem darauf hin, dass, sofern Dienstleistungen ersichtlich durch Kooperationspartner erbracht werden, deren Allgemeine Geschäftsbedingungen vorrangig gelten.

1.5. Verfügbarkeit
Die AGB sowie alle Änderungen sind im Internet abrufbar und können ausgedruckt werden.


§ 2 Abschluss & Stornierung

2.1 Auftragserteilung
Alle Angebote sind freibleibend. Die Auftragserteilung vom Kunden kann mündlich und schriftlich (auch per Mail oder Fax) erfolgen. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde vom Esta Loca Entertainment eine Buchungs- /Auftragsbestätigung erhält. Mit der Buchungs- / Auftragsbestätigung akzeptieren beide Parteien diese AGB und ein Vertrag kommt ohne weiter Dokumente zustande. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragschließenden Vertragspartner.

2.2 Sonderangebote
Exklusive Konditionen insbesondere Nachlässe in erstellten Angeboten verlieren nach 7 Tagen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

2.3. Reservierung
Eine unverbindliche Reservierung der Technik, Künster & DJ´s ist nicht möglich!

2.4 Widerrufsbelehrung
Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

2.5 Stornierung
Im Falle einer kundenseitigen Stornierung berechnen wir folgende Gebühren: Storno bis 60 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 45% der vereinbarten Vergütung. Storno bis 30 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 70% der vereinbarten Vergütung. Storno bis 7 Tage vor Miet-/Dienstleistungsbeginn = 90% der vereinbarten Vergütung. Der Grund der Stornierung vom Kunden spielt bei der Absage keine Rolle!Diese Stornierungsbedingung fallen auch bei höherer Gewalt an!

2.6 Ersatz
Sollte ein DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich das Esta Loca Entertainment, einen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren. Ein kurzfristiger DJ/Techniker Wechsel ist möglich.


§ 3 Zahlungskonditionen

Die Gage ist, wenn nicht anders vereinbart direkt nach Rechnungseingang an das Esta Loca Entertainment zu entrichten. Mit Ablauf dieser Frist tritt unmittelbar Verzug ein.


§ 4 Catering

Esta Loca Entertainment und ggf. mögliche Begleitperson (Techniker, Künstler, DJ´s, Aufbauhilfe) erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und ab 6 Einsatz je eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.


§ 5 Musikauswahl bei DJ-Bookings

Der DJ verpflichtet sich gewünschtes Genre zu spielen, ist jedoch in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Musikwünsche dürfen grundsätzlich gestellt werden. Der DJ ist allerdings berechtigt, Musikwünsche offen zu lassen bzw. diese zu spielen wenn es ins Programm passt. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen.


§ 6 Logistik

6.1 Zufahrt
Bei Dienstleistungen in Externen Räumlichkeiten sorgt der Kunde für eine direkte Zufahrt zur Räumlichkeit/Location, sowie einen kostenlosen Parkplatz am Veranstaltungsort. Der Kunde kümmert sich um evtl. anfallende Zufahrtsgenehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtsstraßen). Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

6.1 Anfahrt
Die An- und Abfahrt wird, wenn nicht gesondert im Angebot ausgewiesen, zusätzlich zur Gage mit 0,49 € netto pro gefahrenem Kilometer, verrechnet. Der Abreisepunkt vom Esta Loca Entertainment oder dessen Kooperationspartnern ist immer dessen Firmenstandort. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route!

6.2 Übernachtung
Befindet sich der Veranstaltungsort über 300 km vom Wohnort (einfache Strecke) des Künstlers, DJ´s/Techniker’s entfernt, stellt der Veranstalter ein Ein-bzw. Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühstück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung.


§ 7 Besonderheiten am Veranstaltungsort

7.1. Be- und Entladen
Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt der Veranstaltungsort über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des Fahrzeuges zur Verfügung stehen. Alternativ stellt das Esta Loca Entertainment einen kostenpflichtigen Aufbauhelfer.

7.2 Veranstaltungen im Freien
Wenn die Veranstaltung im Freien stattfindet, trägt der Veranstalter alleine das Witterungsrisiko. Bei Witterungs- bedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Arbeitsplatz vom Esta Loca Entertainment muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 10 Grad C° sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für das Esta Loca Entertainment und sein Equipment.


§ 8 Anmeldung der Veranstaltung

Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem Esta Loca Entertainment in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte Bijker Events dafür von dritter Seite belangt werden.


§ 9 Technische Anforderungen

9.1 Stromversorgung
Für die Technik des Künstlers / DJ’s wird, wenn nicht ausdrücklich anders darauf hingewiesen nur eine Stromversorgung (220 V Steckdose) benötigt. Die Stromversorgung muss nach VDE installiert worden sein und über eine eigene Sicherung verfügen! Ein Anschließen der Technik an eine Stromversorgung über ein Aggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei wiederholten Stromausfall (egal warum) kann das Esta Loca Entertainment zum Schutz seiner Technik seine Dienstleistung sofort einstellen.

9.2 Fremdequipment
Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung liegt allein beim Veranstalter.

9.3 Bedienung
Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik/ Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.


§ 10 Equipment

Ihr Event-DJ und dessen DJs garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Ton- und Lichtanlage kann allerdings aus organisatorischen Gründen von den auf unserer Webseite dargestellten Fotos abweichen. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der Licht- & Tonanlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.


§ 11 Auftrittsdauer / Mehrstunden

Der Aufbau der Anlage erfolgt wie in der Auftragsbestätigung vereinbart. Die Spielzeit beginnt mit dem Laufen der Musik und endet wie in der „verbindlichen Buchung“ vereinbart. In der Spielzeit ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird, seperat berechnet. Auf Wunsch des Veranstalters ist eine Verlängerung der Spielzeit auch während der Veranstaltung möglich. Jede weitere angefangene halbe Stunde wird mit zusätzlichen 34 Euro (netto) berechnet.


§ 12 Haftung

12.1 Lärmschutz
Der Veranstalter hat für Lärm- & Gehörschutz zu sorgen. Für Personen oder Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter. Sofern durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vom Esta Loca Entertainment der Schaden verursacht worden ist, ist der Veranstalter von der Haftung befreit. Die Haftung vom Esta Loca Entertainment ist auf die Höhe der Gage beschränkt.

12.2 Equipment
Sobald die Technik Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik auch für Verlust und Beschädigung zum Neuwert/ Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen.

12.3 Verschmutzung
Sollte die Technik durch den Veranstalter oder Dritte verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat das Esta Loca Entertainment dies zu dokumentieren. Die Reinigung kann dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt werden.

12.4 Behörden
Sofern das Esta Loca Entertainment durch nicht durch ihn zu verantwortende Umstände (Behördliche Anordnungen, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- und / oder Stromschwankungen) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

12.5 Auseinandersetzung
Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Gästen/Publikum im Veranstaltungsraum ist das Esta Loca Entertainment berechtigt das Programm ohne Leistungsabzug zu unterbrechen, ggf. auch ganz abzubrechen.


§ 13 Verschiebung oder Absage von Events / Rückgabe von Tickets

Bei Absage einer Veranstaltung erhalten die Kunden den Kaufpreis des Tickes zurück erstattet. Bei Verschiebung einer Veranstaltung behält ein Ticket seine Gültigkeit.


§ 14 Sonstige Bestimmungen

Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Als Gerichtsstand gilt Siegen sowie geltendes deutsches Recht. Bei der Buchung eines Künsterls / DJs überträgt dieser dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Künstlernamen zu veröffentlichen. Das Auslegen von Flyern/ Visitenkarten ist dem Künstler / DJ gestattet. Eventuell anfallende Kautionen (wird oft als Sicherheit bei Burgen und Schlössern verlangt) legt ebenso der Veranstalter aus. Eine anschließende Verrechnung mit der Gage ist nicht möglich! Die angebotene technische Planung und Materialaufstellung der Firma Esta Loca Entertainment ist urheberrechtlich geschützt. Die Mehrfachnutzung oder Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Einverständniserklärung seitens der Firma Esta Loca Entertainment.


§ 15 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.